Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

AGB Foto- und Videodienstleistungen – Paul Burmester Photography
Stand: September 2026

Anbieter: Paul Burmester, Bierkellerweg 20, 77876 Kappelrodeck

E-Mail: contact@pburmester.com | Telefon: +49 151 42393462 | Website: www.pburmester.com

(nachfolgend „Anbieter“)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die Erbringung von Foto- und Videodienstleistungen. Kunden können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein.

(2) Das Angebot umfasst insbesondere, aber nicht abschließend:

  • private Fotoshootings, Familien-, Gruppen- und Paarfotos,
  • Hochzeitsfotografie,
  • Event-, Konzert-, Band- und Sportfotografie,
  • Tier- und Wildtierfotografie,
  • Videoaufnahmen, Event- und Konzertvideos, Musik- und Bandvideos,
  • sonstige individuell vereinbarte Foto- und Videoproduktionen.

(3) Für den Verkauf von Prints und sonstigen Produkten über den Online-Shop gelten ausschließlich die dort abrufbaren Geschäftsbedingungen (Terms of Service) des Shops. Diese AGB gelten für solche Verkäufe nicht.

(4) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(5) Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

(6) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Art, Umfang und Aufwand der Leistungen unterscheiden sich je nach Auftrag. Der Anbieter erstellt deshalb für jeden Auftrag ein individuelles Angebot.

(2) Das Angebot enthält insbesondere folgende Angaben, soweit sie für den Auftrag relevant sind:

  • Art des Auftrags,
  • Datum, Uhrzeit und Ort bzw. Orte,
  • vereinbarte Aufnahme- oder Einsatzdauer,
  • Umfang der Nachbearbeitung,
  • Anzahl oder Auswahl der zu liefernden Fotos bzw. Videos,
  • voraussichtliche Lieferzeit,
  • Nutzungsumfang,
  • Honorar sowie Kosten für Anfahrt, Reise und sonstige Auslagen,
  • Anzahl enthaltener Korrekturrunden,
  • Preis für zusätzliche Stunden und Zusatzleistungen.

(3) Anfragen des Kunden sind unverbindlich. Ein Angebot des Anbieters bleibt 14 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern das Angebot keine andere Frist nennt.

(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Bindefrist in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder der Anbieter einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigt.

(5) Mündliche Nebenabreden bestätigt der Anbieter zur Nachvollziehbarkeit in Textform. Der Vorrang individueller Vereinbarungen (§ 305b BGB) bleibt unberührt.

(6) Der Anbieter sendet dem Kunden Angebot, Auftragsbestätigung und diese AGB per E-Mail zu und speichert den Vertragstext.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang ist das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung.

(2) Nur die im Angebot ausdrücklich aufgeführten Leistungen sind vom vereinbarten Honorar umfasst. Weitere Leistungen sind Zusatzleistungen, die nur nach vorheriger Vereinbarung gesondert berechnet werden.

(3) Der Anbieter schuldet eine fachgerechte, dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechende Erstellung und Bearbeitung der Aufnahmen. Bildausschnitt, Perspektive, Bildauswahl und Bearbeitungsstil gestaltet der Anbieter im Rahmen der Vereinbarung nach seinem künstlerischen Ermessen. Ein bestimmtes künstlerisches Ergebnis, bestimmte Motive oder eine bestimmte Anzahl verwertbarer Aufnahmen schuldet der Anbieter nur, wenn er dies ausdrücklich zugesagt hat. Ein rein subjektiver Geschmack des Kunden begründet keinen Mangel; die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.

(4) Bei Veranstaltungen, Hochzeiten, Konzerten und vergleichbaren Situationen hängt die Zahl geeigneter Aufnahmen unter anderem von Licht, Wetter, örtlichen Gegebenheiten, Ablauf und Verhalten der Anwesenden ab. Der Anbieter kann deshalb keine bestimmte Anzahl an Aufnahmen und keine Aufnahme bestimmter Situationen garantieren, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 4 Aufnahmezeit und zusätzliche Stunden

(1) Die vereinbarte Aufnahme- oder Einsatzzeit ergibt sich aus dem Angebot.

(2) Eine Verlängerung der Aufnahmezeit erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden.

(3) Zusätzliche Aufnahme-, Produktions-, Betreuungs- oder sonstige Arbeitszeit wird nach dem im Angebot genannten Stundensatz vergütet, abgerechnet je angefangene 30 Minuten anteilig. Nennt das Angebot keinen Stundensatz, wird die zusätzliche Zeit anteilig nach dem Verhältnis von Gesamthonorar zu vereinbarter Aufnahmezeit vergütet.

(4) Soweit die Situation es zulässt, weist der Anbieter den Kunden vor Entstehung wesentlicher zusätzlicher Kosten auf den zusätzlichen Zeitaufwand hin.

(5) Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. verspäteter Beginn oder Änderungen des Ablaufplans), verlängern die vereinbarte Aufnahmezeit nicht. Eine Verlängerung erfolgt nur nach Absatz 2.

§ 5 Änderungen und Planänderungen

(1) Der Kunde teilt wesentliche Änderungen des Ablaufs, Termins, Ortes oder Leistungsumfangs so früh wie möglich mit.

(2) Änderungen des Vertrags bedürfen der Einigung beider Parteien. Der Anbieter ist zur Zustimmung nicht verpflichtet. Führt eine Änderung zu zusätzlichem Zeit-, Fahrt-, Organisations-, Aufnahme- oder Bearbeitungsaufwand, wird das Honorar nur nach vorheriger Vereinbarung angepasst.

(3) Zusätzliche Kosten können insbesondere entstehen durch:

  • Verlängerung der Aufnahmezeit,
  • zusätzliche Aufnahmeorte, Motive, Personengruppen oder Termine,
  • wesentliche Änderungen des Dreh- oder Aufnahmeplans,
  • zusätzliche Video- oder Audiospuren und zusätzliche Schnittfassungen,
  • zusätzliche Korrekturrunden,
  • nachträglich gewünschte umfangreiche Retuschen,
  • sonstige Leistungen außerhalb des Angebots.

(4) Der Anbieter teilt dem Kunden Zusatzleistungen und, soweit vorher möglich, die voraussichtlichen Kosten mit. Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn der Kunde ihnen vorher zugestimmt hat.

§ 6 Fotoauswahl und Bildbearbeitung

(1) Die vereinbarte Fotobearbeitung umfasst die Auswahl geeigneter Aufnahmen sowie die übliche Bearbeitung im bei Auftragserteilung vereinbarten Stil.

(2) Dazu gehören insbesondere:

  • Auswahl der Aufnahmen,
  • Farb-, Belichtungs-, Kontrast- und Weißabgleichskorrektur,
  • übliche Zuschnitt- und Bildoptimierungen,
  • Export im vereinbarten Dateiformat.

(3) Nicht automatisch Bestandteil der Bearbeitung sind insbesondere:

  • umfangreiche Beauty- oder Hautretusche,
  • Entfernung oder Hinzufügung von Personen oder Gegenständen,
  • Compositing und umfangreiche Bildmontagen,
  • aufwendige Perspektivkorrekturen oder Rekonstruktionen,
  • nachträgliche vollständige Änderung des vereinbarten Bearbeitungsstils,
  • sonstige zeitintensive Einzelretuschen.

(4) Solche Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung erbracht und nach Aufwand mit dem im Angebot genannten Stundensatz (§ 4 Abs. 3 gilt entsprechend) berechnet.

(5) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Aufnahmen, die nicht als Endprodukt ausgewählt oder bearbeitet wurden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 7 Korrekturen bei Fotos

(1) Sofern das Angebot nichts anderes vorsieht, ist eine zusammengefasste Korrekturrunde im vereinbarten Bearbeitungsumfang enthalten.

(2) Der Kunde teilt seine Änderungswünsche gesammelt und nachvollziehbar in Textform mit.

(3) Weitere Korrekturrunden sowie Änderungswünsche, die über die vereinbarte Bearbeitung hinausgehen, werden nach vorheriger Vereinbarung nach Aufwand berechnet (§ 4 Abs. 3 gilt entsprechend).

(4) Eine nachträgliche Änderung der ursprünglichen Gestaltungsvorgaben des Kunden ist eine Zusatzleistung.

(5) Die Beseitigung von Mängeln (§ 11 Abs. 5) ist keine Korrekturrunde und wird nicht berechnet.

§ 8 Videobearbeitung und Korrekturen

(1) Art und Umfang der Videobearbeitung ergeben sich aus dem Angebot.

(2) Die Bearbeitung kann je nach Auftrag insbesondere Auswahl, Schnitt, einfache Farbkorrektur, Tonbearbeitung, Synchronisation, Titel, Übergänge und Export umfassen, soweit vereinbart.

(3) Sofern das Angebot nichts anderes vorsieht, ist eine Korrekturrunde nach Vorlage der ersten Schnittfassung enthalten. Sie umfasst angemessene Änderungswünsche innerhalb des vereinbarten Konzepts.

(4) Nicht als einfache Korrekturrunde gelten insbesondere:

  • ein vollständig neuer Schnitt oder ein Wechsel des vereinbarten Konzepts,
  • zusätzlich verlangte Szenen, Aufnahmen, Musik oder Tonbearbeitung,
  • zusätzliche Fassungen für andere Plattformen,
  • Änderungen, die auf geänderten Vorgaben des Kunden beruhen,
  • weitere Korrekturrunden.

(5) Zusätzlicher Bearbeitungsaufwand wird nach vorheriger Vereinbarung nach Aufwand berechnet (§ 4 Abs. 3 gilt entsprechend). Die Beseitigung von Mängeln ist keine Korrekturrunde und wird nicht berechnet.

(6) Möchte der Kunde Musik oder Material Dritter im Video verwenden, ist er dafür verantwortlich, die erforderlichen Rechte (z. B. Lizenzen, GEMA-Anmeldung) einzuholen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Anbieter kann die Verwendung ablehnen, solange die Rechte nicht nachgewiesen sind.

§ 9 Bearbeitungs- und Lieferzeiten

(1) Die Bearbeitungszeit hängt insbesondere von Umfang des Auftrags, Menge des Ausgangsmaterials, gewünschter Bearbeitung und Auslastung des Anbieters ab. Sie wird im Angebot genannt.

(2) Fehlt im Angebot eine Angabe, beträgt die voraussichtliche Bearbeitungszeit:

  • bei Fotoaufträgen mit einem Umfang von etwa zwei Stunden bis zu 7 Tage,
  • bei Videoaufträgen etwa 2 bis 4 Wochen, abhängig von Länge, Umfang und Komplexität.

(3) Bei umfangreicheren Produktionen (z. B. längere Filme, große Veranstaltungen, mehrere Aufnahmetage) kann eine längere Bearbeitungszeit erforderlich sein. Der Anbieter teilt dies dem Kunden spätestens bei Angebotserstellung mit.

(4) Die genannten Zeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern keine verbindliche Frist ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Absehbare Verzögerungen teilt der Anbieter dem Kunden unverzüglich mit. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Verzug bleiben unberührt.

(5) Nachträgliche Änderungswünsche, verspätete Rückmeldungen des Kunden oder fehlende Informationen verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend.

§ 10 RAW-Dateien, Rohmaterial und Projektdateien

(1) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, liefert der Anbieter nur die vereinbarten fertigen und bearbeiteten Endprodukte.

(2) Ein Anspruch auf Herausgabe von RAW-Dateien, unbearbeiteten Fotos, unbearbeitetem Videomaterial, Projekt- und Schnittdateien, Zwischenständen, Tonspuren oder sonstigen Arbeitsdateien besteht nicht.

(3) Die Herausgabe von Rohmaterial kann individuell vereinbart und gesondert vergütet werden.

§ 11 Lieferung, Abnahme und Rückmeldungen

(1) Der Anbieter liefert die Endprodukte digital per Download-Link an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder in der im Angebot vereinbarten Form. Ein Download-Link bleibt mindestens 30 Tage abrufbar.

(2) Der Kunde prüft die Ergebnisse unverzüglich nach Bereitstellung. Der Anbieter fordert ihn zur Abnahme auf und setzt hierfür eine Frist von 14 Tagen. Die Ergebnisse gelten als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine Mängel in Textform benennt (§ 640 Abs. 2 BGB) oder die Ergebnisse nutzt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Anbieter in der Aufforderung in Textform auf Frist und Rechtsfolge hingewiesen hat.

(3) Änderungswünsche im Rahmen der enthaltenen Korrekturrunde teilt der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung der Korrektur- oder Schnittfassung mit, sofern das Angebot keine andere Frist nennt. Bleibt eine Rückmeldung aus, kann der Anbieter den Kunden erinnern.

(4) Änderungen, die erst nach Abnahme verlangt werden, sind Zusatzleistungen, soweit es sich nicht um Mängel handelt.

(5) Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 12 Speicherung und Archivierung

(1) Der Anbieter sichert die erzeugten Daten während der Bearbeitung angemessen.

(2) Eine dauerhafte Archivierung nach Abschluss und Lieferung des Auftrags wird nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Der Anbieter ist nach Ablauf der Download-Frist (§ 11 Abs. 1) berechtigt, die Daten zu löschen; gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. für Rechnungen) bleiben unberührt.

(3) Der Kunde sichert die gelieferten Dateien nach Erhalt selbst.

(4) Eine optionale Archivierung wird im Angebot mit Dauer und Preis vereinbart.

§ 13 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) Der Anbieter ist Urheber bzw. Lichtbildner der von ihm erstellten Aufnahmen. Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar.

(2) Der Anbieter räumt dem Kunden die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte ein. Die Einräumung wird erst mit vollständiger Zahlung des Honorars wirksam. Bis dahin darf der Kunde die Ergebnisse nur zur Ansicht und Prüfung verwenden.

(3) Sofern das Angebot nichts Abweichendes regelt, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck (§ 31 Abs. 5 UrhG). Bei Verbrauchern ist das die private, nicht kommerzielle Nutzung, einschließlich Ausdrucken und der Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Konten.

(4) Umfang, Zweck, Dauer und räumliche Reichweite der Nutzung können im Angebot festgelegt werden, zum Beispiel:

  • private Nutzung,
  • Nutzung auf privaten Social-Media-Konten,
  • Website oder Social Media eines Unternehmens,
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Vereinszwecke,
  • Band- oder Künstlerpromotion,
  • Werbung und sonstige gewerbliche Nutzung.

(5) Eine weitergehende Nutzung, insbesondere für Werbung oder andere kommerzielle Zwecke, bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann eine zusätzliche Vergütung erfordern.

(6) Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist nur im vereinbarten Umfang zulässig. Die Weitergabe der Dateien an Dienstleister, die im vereinbarten Umfang für den Kunden tätig werden (z. B. Druckerei), ist zulässig.

(7) Bearbeitungen durch den Kunden (z. B. Zuschnitt, Filter) sind zulässig, solange sie die Aufnahmen nicht entstellen oder das Ansehen des Anbieters als Urheber gefährden (§ 14 UrhG).

(8) Bei Veröffentlichung im Rahmen einer nicht privaten Nutzung (z. B. Website, Presse, öffentliche Social-Media-Auftritte von Unternehmen, Vereinen oder Bands) nennt der Kunde den Anbieter als Urheber in der Form „Foto: Paul Burmester“ bzw. „Video: Paul Burmester“. Bei privater Nutzung ist keine Nennung erforderlich.

(9) Die Nutzung der Aufnahmen zum Training oder zur Entwicklung von KI-Systemen ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht gestattet.

(10) Die Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt.

§ 14 Veröffentlichung durch den Anbieter

(1) Aufnahmen, auf denen der Kunde oder andere identifizierbare Personen zu sehen sind, veröffentlicht der Anbieter (z. B. auf Website, im Portfolio, in sozialen Medien oder in der Werbung) nur, wenn eine gesonderte Einwilligung oder eine sonstige Rechtsgrundlage vorliegt.

(2) Die Einwilligung ist freiwillig und keine Bedingung für den Vertragsschluss. Verweigert der Kunde sie, entstehen ihm keine Nachteile. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

(3) Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich; bei Jugendlichen zusätzlich deren eigene Einwilligung, soweit sie die Bedeutung erfassen können.

(4) Aufnahmen ohne identifizierbare Personen darf der Anbieter zur Eigenwerbung nutzen, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen (z. B. Privatsphäre, Geschäftsgeheimnisse). Der Kunde kann der Nutzung in Textform widersprechen.

§ 15 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Bei Veranstaltungen informiert der Kunde den Anbieter insbesondere über Ablaufplan, wichtige Programmpunkte, gewünschte Motive, Ansprechpartner, besondere örtliche oder organisatorische Bedingungen und relevante Einschränkungen.

(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Beauftragung berechtigt ist und die erforderlichen Rechte und Einwilligungen Dritter für die von ihm gewünschte Nutzung vorliegen, soweit diese nicht der Anbieter übernimmt.

(4) Der Kunde weist den Anbieter auf ihm bekannte besondere Risiken oder Einschränkungen am Aufnahmeort hin.

§ 16 Veranstaltungen, Konzerte und öffentliche Orte

(1) Bei Veranstaltungen kann die fotografische oder filmische Tätigkeit durch Veranstalter, Sicherheitsvorgaben, Hausordnungen, Lichtverhältnisse, Zugangsbeschränkungen oder andere Dritte eingeschränkt werden.

(2) Der Anbieter kann nicht garantieren, dass jeder gewünschte Programmpunkt, jede Person oder jede Szene aufgenommen werden kann, wenn dies aus Gründen außerhalb seines Einflussbereichs nicht möglich ist.

(3) Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der rechtzeitigen Beschaffung von Akkreditierungen, Zugängen und Genehmigungen, soweit dies vereinbart wurde.

(4) Bei privaten Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten) informiert der Kunde als Gastgeber die Gäste vorab, dass fotografiert oder gefilmt wird. Auf Wunsch stellt der Anbieter dafür einen Aushang mit Datenschutzhinweisen bereit. Gäste, die nicht aufgenommen werden möchten, nimmt der Anbieter nach Möglichkeit aus.

(5) Aufnahmen von Gästen und anderen Personen nutzt der Anbieter für die Auftragserfüllung. Eine Veröffentlichung richtet sich nach § 14.

§ 17 Wetter und Outdoor-Aufnahmen

(1) Bei Outdoor-Aufnahmen können Wetterbedingungen die Durchführung beeinflussen.

(2) Erschweren oder gefährden die Wetterbedingungen die Durchführung erheblich, können die Parteien den Termin nach Absprache verschieben.

(3) Eine einmalige wetterbedingte Terminverschiebung ist kostenfrei, sofern das Angebot nichts anderes regelt.

§ 18 Terminänderung und Stornierung durch den Kunden

(1) Der Kunde kann den Vertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen (§ 648 BGB), in Textform.

(2) Eine einmalige Verschiebung des Termins ist bis 7 Tage vor dem Termin kostenfrei möglich, sofern der Anbieter am Ersatztermin verfügbar ist. Jede weitere Verschiebung gilt als Kündigung nach Absatz 1 verbunden mit einem neuen Auftrag.

(3) Kündigt der Kunde, kann der Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs verlangen (§ 648 Satz 2 BGB). Hierfür gilt pauschal, bezogen auf das vereinbarte Honorar ohne Auslagen:

Zugang der Kündigung Anteil des Honorars
bis 14 Tage vor dem Termin keine Kosten
13 bis 4 Tage vor dem Termin 30 %
3 Tage vor dem Termin oder später, Nichterscheinen 50 %

(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass die ersparten Aufwendungen und der anderweitige Erwerb des Anbieters höher sind, als die Pauschale berücksichtigt; in diesem Fall schuldet er nur den entsprechend geringeren Betrag.

(5) Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich angefallene, nicht mehr vermeidbare Auslagen (z. B. Eintritte, Reisekosten, Locationgebühren) werden zusätzlich berechnet.

(6) Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern (§ 24) bleibt unberührt.

§ 19 Absage oder Verhinderung durch den Anbieter

(1) Kann der Anbieter den Auftrag wegen Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder anderer Umstände, die er nicht zu vertreten hat, nicht durchführen, informiert er den Kunden unverzüglich.

(2) Der Anbieter bietet, soweit möglich, einen Ersatztermin an. Mit Zustimmung des Kunden kann er auch einen Ersatzfotografen vermitteln.

(3) Ist die Durchführung endgültig nicht möglich, entfällt der Vergütungsanspruch für die nicht erbrachten Leistungen. Bereits geleistete Zahlungen erstattet der Anbieter unverzüglich.

(4) Weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich nach § 21.

§ 20 Technische Störungen und Datenverlust

(1) Der Anbieter setzt geeignete technische Ausstattung und angemessene Sicherungsmaßnahmen ein.

(2) Ein vollständiger Ausschluss technischer Ausfälle oder von Datenverlust ist nicht möglich. Bei technischen Problemen bietet der Anbieter, soweit möglich, eine angemessene Ersatzlösung an.

(3) Für Verlust oder Beschädigung von Aufnahmen haftet der Anbieter nach § 21.

§ 21 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei übernommenen Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Diese Regelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(4) Der Anbieter haftet nicht für Umstände außerhalb seines Einflussbereichs, insbesondere Ausfälle von Veranstaltern, Locations oder Stromversorgung, Zugangsbeschränkungen oder das Verhalten Dritter, soweit er sie nicht zu vertreten hat.

(5) Für Verlust gelieferter Dateien nach Übergabe ist der Kunde selbst verantwortlich (§ 12 Abs. 3).

§ 22 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Das Honorar ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet, sofern sie nicht im Angebot enthalten sind.

(2) Anfahrts- und Reisekosten werden nur berechnet, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind.

(3) Das Honorar ist nach Lieferung bzw. Abnahme innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht. Eine Anzahlung oder Abschlagszahlung (§ 632a BGB) gilt nur, wenn sie im Angebot vereinbart ist.

(4) Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder auf einem im Angebot genannten Zahlungsweg. Für die Zahlungsart entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten.

(5) Rechnungen werden elektronisch (PDF) per E-Mail übermittelt.

(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 23 Umsatzsteuer

Der Anbieter wendet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an. Die Preise sind Endpreise; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Angebote und Rechnungen tragen den Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Entfällt die Anwendbarkeit der Regelung, gilt dies nur für Angebote, die nach diesem Zeitpunkt erstellt werden.

§ 24 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular findet sich in Anlage 1 und wird dem Angebot beigefügt.

(2) Wünscht der Verbraucher, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, muss er dies ausdrücklich in Textform verlangen. Die Folgen (Wertersatz, vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts) stehen in Anlage 1.

(3) Verbraucher können den Widerruf auch über die Funktion „Vertrag widerrufen“ auf www.pburmester.com erklären.

(4) Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.

§ 25 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und abgebildeter Personen nach den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO.

(2) Informationen zur Verarbeitung enthält die Datenschutzerklärung unter https://pburmester.com/privacy-policy.html. Der Anbieter stellt sie dem Kunden mit dem Angebot zur Verfügung.

(3) Die Datenschutzerklärung ist nicht Teil dieser AGB.

§ 26 Streitbeilegung

Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 27 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch nicht zwingende Bestimmungen des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist der Sitz des Anbieters. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).

(4) Es gilt die Fassung dieser AGB, die bei Vertragsschluss maßgeblich war.